, N 181 ff. zu Art. 251). Gemäss Urteil des Bundesgerichts 6B_70/2017 vom 19. Juli 2017 reicht hierfür jede Besserstellung. Ein unrechtmässiger Vorteil liegt insbesondere in der ungerechtfertigten Verbesserung der Beweislage. 10.2 Subsumtion (AKS Ziff. 1) Vorliegend geht es um ein Schreiben, datiert auf den 6. Juli 2013, welches ein Eingeständnis von D.________ beinhaltet, wonach es ein neues Testament seines Vaters J.__