9.8.2 Beweiswürdigung durch die Kammer In einem an Z.________ gerichteten Schreiben vom 3. März 2014 führte die Beschuldigte aus, dass sie am 6. Juli 2013 von D.________ und Herrn R.________ (Begleiter von D.________) brutal geschlagen und zu Boden geworfen worden sei. Sie hätten mit Anwendung von Gewalt versucht, die Herausgabe eines Geständnisses, welches D.________ zuvor gemacht und unterschrieben habe, zu erzwingen.