9.6.2 Beweiswürdigung durch die Kammer Der Kammer liegen zwei Faxschreiben vor, welche beide an I.________ geschickt wurden. In einem ersten Faxschreiben (pag. 249) schrieb die Beschuldigte «Sehr geehrter I.________, Wissen Sie dass C.________ ein Delinkuent ist?». Diesem Schreiben legte sie das Dokument vom 6. Juli 2013, eine Verfügung vom 20. Februar 2013 sowie eine Beweisverfügung vom 23. Mai 2012 bei. Im zweiten Faxschreiben, welches ebenfalls an I.________ gesendet wurde, aber von diesem direkt an C._____