Er habe seine Brille mit der Sonnenbrille getauscht. Es könne sein, dass er an dunkleren Orten die Sonnenbrille wieder ausgezogen habe und diese Brille wieder angezogen habe. Die Brille sei ganz am Anfang kaputt gemacht worden und er habe deshalb die Sonnenbrille tragen müssen (pag. 1456). Die Aussagen des Privatklägers sind konstant und nachvollziehbar. Darüber hinaus stimmen sie mit dem Verletzungsbild an der Nase überein (pag. 239). Die Kammer schliesst sich damit den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an.