Auf Frage mit welcher Brille er die Modelleisenbahn demontiert habe und ob er immer eine Brille brauche, antwortete der Privatkläger, dass er seine Brille permanent trage. Er könne sein Telefon oder Computer ohne Brille nur schlecht sehen. Da seine Brille von der Beschuldigten beschädigt worden sei, habe er eine korrigierte Sonnenbrille getragen (pag. 1444). Der Privatkläger wurde im Anschluss an die Einvernahme der Beschuldigten erneut zu ihren gemachten Aussagen und der beschädigten Brille befragt.