Sie gab weitere Fotos zu den Akten. Auf diesen Fotos sind der Privatkläger sowie teilweise auch seine Umzugshelfer zu sehen. Das T-Shirt des Privatklägers ist am Kragen eingerissen und weist ein Loch auf (pag. 1465). Die Beschuldigte stellte anlässlich der oberinstanzlichen Befragung des Privatklägers denn auch entsprechende Ergänzungsfragen. Sie wollte von ihm wissen, ob er bestätige, dass sie seine Brille kaputt gemacht habe, was dieser bestätigte. Auf Frage mit welcher Brille er die Modelleisenbahn demontiert habe und ob er immer eine Brille brauche, antwortete der Privatkläger, dass er seine Brille permanent trage.