Aufgrund der Fotos wird ersichtlich, dass D.________ Kratzer am Arm, am Hals und an der Hand erlitten hat (pag. 234 ff.). Weiter ist eine Wunde an der Nasenwurzel links erkennbar. Auf pag. 240 wird die kaputte Brille gezeigt (abgebrochene Stegstütze links). Diese Bilder wurden im Zusammenhang mit der Anzeigenerstattung vom 22.08.2013 im September 2013 nachgereicht. Diese Fotos untermauern die Aussagen von D.________, die Verletzung an der Nase weist ein kongruentes Verletzungsbild zur abgebrochenen Stegstütze der Brille auf. Hinweise und Belege, welche einen Angriff seitens D.________ belegen, liegen keine vor.