__ gegenüber der Staatsanwaltschaft am 14.01.2014, dass D.________ sie angegriffen und versucht habe, sie zu strangulieren, weil er das Dokument, welches er eben unterschrieben habe, wieder zurück gewollt habe. Die Verletzungen, welche D.________ nach diesem Treffen gehabt habe, seien infolge von Selbstverteidigung entstanden. Die Brille habe er selber kaputt gemacht (pag. 345).