20 rechten Unterarm und an der linken Hand Schürfungen und Kratzwunden zufügte (AKS Ziff. 6; pag. 651). Sachbeschädigung, begangen am 6. Juli 2013, in O.________, P.________(Strasse), z.N. von D.________, indem die Beschuldigte den Privatkläger im Rahmen der Abholung der gerichtlich festgelegten Gegenstände tätlich anging (vgl. Ziff. 6 hiervor) und dessen Brille beschädigt (AKS Ziff. 7; pag. 651).