Beschimpfung, mehrfach begangen in O.________, P.________(Strasse), namentlich am 6. Juli 2013, z.N. von D.________, indem die Beschuldigte diesen anlässlich der Behändigung der ihm zugesprochenen Gegenstände im Domizil der Beschuldigten mehrfach beschimpfte (AKS Ziff. 4.3; pag. 650). Tätlichkeit, begangen am 6. Juli 2013 in O.________, P.________(Strasse), z.N. von D.________, indem die Beschuldigte diesen schlug und kratzte und dadurch im Gesicht, Hals, am Nacken, am