9.5 Vorfälle vom 6. Juli 2013 (AKS Ziff. 2.4; Ziff. 4.3; Ziff. 6; Ziff. 7) 9.5.1 Ausgangslage Der Beschuldigten wird in der Anklageschrift Folgendes vorgeworfen (pag. 649 ff.): Nötigung, begangen in O.________ am P.________(Strasse), namentlich am 6. Juli 2013, z.N. von D.________, indem die Beschuldigte von diesem verlangte, ohne Möglichkeit der Prüfung der Vollständigkeit und Mängelfreiheit der ihm auszuhändigenden Modelleisenbahn, ein von ihr entsprechend vorbereitetes Schriftstück zu unterzeichnen, ansonsten sie die draussen wartenden Umzugshelfer nicht in das Haus eintreten lassen würde (AKS Ziff. 2.4; pag. 649).