9.3.2 Beweiswürdigung durch die Kammer In ihrem Schreiben vom 2. Juli 2013 (pag. 46) richtete sich die Beschuldigte an die Mutter und die Halbschwester von D.________. Sie schrieb, sollte D.________ dieses Testament am 6. Juli 2013 nicht mit sich bringen, sehe sie sich gezwungen gegen ihn eine Klage wegen Unterdrückung von Urkunden einzureichen. Sollte D.________ ihr dieses Testament nicht aushändigen, sehe sie sich gezwungen dem Oberkommandanten der Armee, wo D.________ Wehrdienst leiste, zu schreiben.