Der Zivilprozess ende hier zwar, doch in Kürze beginne ein neuer Prozess aufgrund ihrer Klage gegen sie beide. Sie sollten schon gut vorbereitet sein und das Geld, welches ihnen durch das Gericht zugesprochen worden sei, nicht ausgeben, da sie es für die nächste Phase gut gebrauchen könnten (pag. 826, S. 16 der Urteilsbegründung). Die Beschuldigte bestreitet nicht, das Schreiben verfasst zu haben. Darauf angesprochen, führte sie aus, dass sie das Schreiben auf Spanisch verfasst und dafür bezahlt habe, dass es übersetzt werde (pag. 342, Z. 28-29). Sie habe den Privat-