Wie die Vorinstanz zutreffend wiedergab, machte die Beschuldigte vorgängig in diesem Schreiben ihrem Unmut Luft, dass die beiden Söhne das Testament des Verstorbenen im Zivilprozess nicht vorgelegt hätten. Alles, was den Söhnen vom Gericht zugesprochen worden sei, hätten diese mit faulen Tricks und Lügen erreicht. Sie hätten das Testament nie vorgelegt, was eine Straftat sei. Der Zivilprozess ende hier zwar, doch in Kürze beginne ein neuer Prozess aufgrund ihrer Klage gegen sie beide.