Die Aussagen der Beschuldigten, wonach sie das Dokument vom 6. Juli 2013 ihrem Bruder nach Spanien geschickt habe und es auf dem Rückweg durch die Post verloren gegangen sei, vermögen nicht zu überzeugen. Wie die Staatsanwaltschaft Freiburg bereits zutreffend festhielt, sind diese Aussagen auch deshalb nicht glaubhaft, wenn berücksichtigt werde, welche Bedeutung das Originaldokument bzw. eine Durchschrift des Testaments im Zivil- oder Strafverfahren gehabt hätte. Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass die Beschuldigte derart mit für sie so wichtigen Dokumenten umgegangen wäre.