16 führungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 823 f., S. 13 f. der Urteilsbegründung): A.________ erstattete gegen D.________ und seine Mutter Q.________ eine Strafanzeige wegen Unterdrückung von Urkunden und reichte mit ihrer Anzeige eine Kopie des Schreibens vom 06.07.2013 (Beilage Nr. 16) ein (pag. 431). Die Akten aus dem Verfahren gegen D.________ wegen Unterdrückung von Urkunden wurden ediert (pag. 426 ff.). Trotz mehrfacher Aufforderung der Behörde, das Original des Geständnisschreibens einzureichen, kam A.________ diesem Begehren nicht nach.