Einerseits soll der Privatkläger aufgrund der Urne mit der Asche seines verstorbenen Vaters und in Anbetracht seines Fotos eingestanden haben, dass ein neues Testament existiert und deshalb das Dokument unterschrieben haben. Andererseits soll er nach der Unterzeichnung des Dokuments, dieses wieder herausverlangt und die Beschuldigte dabei tätlich angegangen haben. Es erscheint abwegig, dass sich die Unterzeichnung des Dokuments so zugetragen hat und der Privatkläger in Anbetracht der Urne und des Fotos seines verstorbenen Vaters doch noch eingelenkt hat.