Nach ihrem Empfinden wurde sie von den Privatklägern aber auch von den Behörden hintergangen. Da sie weder das Originaldokument noch eine Durchschrift vorliegen hatte, reichte sie jeweils dieses Dokument bei diversen Stellen und Personen ein. Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände betreffend die vorangegangene Erbstreitigkeit sind die Aussagen der Beschuldigten weder stimmig noch nachvollziehbar. Einerseits soll der Privatkläger aufgrund der Urne mit der Asche seines verstorbenen Vaters und in Anbetracht seines Fotos eingestanden haben, dass ein neues Testament existiert und deshalb das Dokument unterschrieben haben.