787, Z. 25- 27). Im Übrigen verweigerte die Beschuldigte in diesem Punkt die Aussage, da die Gerichtspräsidentin nicht gewillt gewesen sei, das Video zu sichten und sich die Kassette anzuhören. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzte die Beschuldigte, dass J.________ im Juni/Juli 2008 ein Meeting mit allen Erben gemacht habe. Er habe sie informiert, dass es ein Testament gebe. Es sei alles geschrieben. Genau um solche Probleme mit den Erben zu vermeiden (pag. 1450, Z. 36-39). Weiter führte sie aus, dass vier Personen anwesend gewesen seien. Sie bestätigte, dass D.________ das ganze Dokument unterzeichnet habe.