Zum Dokument vom 6. Juli 2013 führte die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 14. Januar 2014 aus, dass sie dieses Schreiben am Abend vor dem Besuch von D.________ vom 6. Juni 2013 vorbereitet habe. Sie habe ihm das Schreiben anlässlich seines Besuchs vorgelegt, damit