, S. 8-10 der Urteilsbegründung). Die Vorinstanz hielt zu Beginn zutreffend fest, dass Hintergrund des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte eine heftige Erbstreitigkeit zwischen ihr als Witwe des Erblassers J.________ und den beiden Söhnen aus erster und zweiter Ehe bildet.