7. Änderungen der Verteidigung der Beschuldigten und der Vertretung der Privatkläger C./D./E..________ nach Urteilseröffnung Nach Eröffnung des Urteils, jedoch noch vor Ausfertigung der schriftlichen Urteilsbegründung, zeigte Rechtsanwalt N.________ mit Schreiben vom 28. November 2017 an, dass ihn die Beschuldigte mit der Wahrung ihrer Interessen vor dem Schweizerischen Bundesgericht beauftragt habe. Er wies sich mit Vollmacht vom 28. November 2017 aus (pag. 1505 f.). Mit Eingabe vom 13. Dezember 2017 ersuchte er namens der Beschuldigten um Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung auf seiner Kanzlei (pag.