Diese Schuldsprüche sind damit ebenfalls in Rechtskraft erwachsen. Ferner ist Ziffer III. des angefochtenen Urteils in Rechtskraft erwachsen, wonach der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 28. Februar 2013 für eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen und die Probezeit um ein Jahr verlängert wurde (pag. 807). Im Übrigen hat die Kammer das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen. Sie verfügt dabei über volle Kognition (Art. 398 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO;