Rechtsanwalt F.________ stellte und begründete seinerseits folgende Anträge (pag. 1485): 1. Die Berufung der Beschuldigten sei in Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 19. November 2015 abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien der Beschuldigten aufzuerlegen und den Privatklägern sei eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen.