Mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 lehnte die Beschuldigte Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger ab, sofern er nicht gewillt sei, Strafanzeige wegen Unterdrückung von Urkunden gegen verschiedene Personen (unter anderem die Straf- und Zivilkläger) einzureichen (pag. 1067 ff.). Mit Verfügung vom 1. November 2016 nahm die Verfahrensleitung das Schreiben der Beschuldigten als Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung entgegen und gewährte Rechtsanwalt B.________ und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen (pag.