Nachdem die Beschuldigte mit Eingabe vom 28. April 2016 diverse Fragen aufgeworfen hatte (pag. 1024), wurde sie mit Verfügung vom 3. Mai 2016 auf das Thema des Berufungsverfahrens und auf die notwendige Verteidigung aufmerksam gemacht. Dabei wurde sie erneut aufgefordert, eine Anwältin oder einen Anwalt zu bezeichnen (pag. 1028). Am 9. Mai 2016 teilte die Beschuldigte mit, dass Rechtsanwalt L.________ immer noch ihr Anwalt sei. Am 10. September 2014 habe er das Mandat niedergelegt, aber sie habe dies vehement abgelehnt (pag. 1030). Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 wurde