Die Frist wäre am 20. März 2016 abgelaufen. Da es sich um einen Sonntag handelte, erfolgte die Berufungserklärung mit Übergabe an die Post vom 21. März 2016 damit ebenfalls rechtzeitig. Am 7. April 2016 wurde der Beschuldigten die Verfügung auf Präzisierung ihrer Berufungserklärung zugestellt. Die Präzisierung der Berufungserklärung datiert vom 16. April 2016 und ist am 19. April 2016 beim Obergericht eingegangen (vgl. Eingangsstempel auf pag.