5 Das Urteil datiert vom 19. November 2015 und wurde der Beschuldigten am 24. November 2015 zugestellt (pag. 945). Die Berufungsanmeldung der Beschuldigten datiert vom 29. November 2015, womit sie rechtszeitig erfolgt ist. Die Beschuldigte äusserte sich zu allen Schuldsprüchen, aber auch zu den Freisprüchen. Ebenso nannte sie gewisse unter Ziffer V. aufgeführte Punkte. Sinngemäss waren dabei aber sicherlich auch die Genugtuungen gegenüber C.________ und E.________ sowie gegenüber G.________ gemeint.