Dieses Urteil sei in Rechtskraft erwachsen (pag. 1238 f.). Die übrigen Straf- und Zivilkläger haben sich nicht vernehmen lassen. An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung warfen sowohl Rechtsanwalt H.________ als auch Rechtsanwalt F.________ in ihren Plädoyers einleitend die Frage auf, ob die Berufungserklärung rechtzeitig erfolgt sei und die Minimalanforderungen erfülle.