das Testament aus ihrem Haus mitgenommen. Er habe das Testament unterdrücken wollen, habe aber gewusst, dass er dies nicht alleine tun könne ohne die Hilfe von diversen Amtspersonen (pag. 1008). Mit Schreiben vom 18. Januar 2017 verzichtete Rechtsanwalt H.________ namens seines Mandanten auf die Einreichung einer Anschlussberufung und verzichtete auf eine Stellungnahme betreffend Eintreten auf die Berufung. Weiter teilte er mit, dass sein Mandat mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 1. Dezember 2016 vom Vorwurf der Amtsanmassung freigesprochen worden sei. Dieses Urteil sei in Rechtskraft erwachsen (pag.