II des angefochtenen Urteils). Hierfür wurde die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 6‘300.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. Februar 2015 verurteilt. Ferner wurde sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 26. Februar 2015 und den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 3‘671.20 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf 4 Tage festgesetzt (pag. 808, Ziff.