1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 19. November 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) von den Anschuldigungen des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Drohung freigesprochen (pag. 806, Ziff. I des angefochtenen Urteils). Die Beschuldigte wurde hingegen der Urkundenfälschung, der Nötigung und der versuchten Nötigung, mehrfach begangen, der Drohung, der Beschimpfung, mehrfach begangen, der Verleumdung, der üblen Nachrede, mehrfach begangen, der Tätlichkeit und der Sachbeschädigung schuldig erklärt (pag. 806 f., Ziff. II des angefochtenen Urteils).