4. Für das oberinstanzliche Verfahren wird dem Beschwerdeführer für seine Anwaltskosten eine Entschädigung, ebenfalls zulasten der POM, zugesprochen. Diese wird nach Eingang der Kostennote von Rechtsanwältin Dr. B.________ festgesetzt. 5. Den Parteien wird eine Kopie des Therapieverlaufsberichts des Forensischen Instituts Zentralschweiz vom Mai 2016 zugestellt.