Beantragt er ein Treffen im Restaurant, wird ihm dies mit der Begründung verweigert, er könne sich doch gerade so gut innerhalb der Anstalt treffen. Auch der Hinweis, wonach der Treffpunkt nur knapp eine Stunde von der Anstalt entfernt sei und es deshalb für die Mutter nicht mehr viel weiter wäre, dorthin zu kommen, erscheint angesichts der Tatsache, dass die maximale Dauer eines Ausfluges fünf Stunden beträgt, irgendwie widersinnig.