Die ASMV bejahte zwar die Wichtigkeit der Kontaktpflege zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Mutter im Sinne der Aufrechterhaltung des familiären Netzes bzw. von Kontakten zur Aussenwelt. Allerdings sei es möglich, dass die Mutter den Beschwerdeführer – ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Falle einer Flucht und ohne individuell zu errichtendes aufwändiges Sicherheitsdis-