7 rer vorgebrachte Rechtfertigungsgrund – die Gesundheit und die finanziellen Möglichkeiten seiner Mutter – sei unzureichend substantiiert und belegt sowie in materieller Hinsicht selbst bei Vorliegen ungenügend (pag. 47). Nachfolgend hat die Kammer zu prüfen, ob das Gesuch des Beschwerdeführers um Urlaub vom 21. Juli 2015 zu Recht abgewiesen worden ist.