Das vorliegende Verfahren schliesslich basiert auf dem letzten Gesuch des Beschwerdeführers um Urlaub vom 21. Juli 2015 (pag. 1739 f. der amtlichen Akten ASMV). Er ersuchte um die Erlaubnis, sich mit seiner 86-jährigen Mutter sowie deren beiden Begleitpersonen in einem Restaurant zum Mittagessen zu treffen. Dieses Gesuch lehnte die ASMV zum einen mit der Begründung ab, der Zweck des geplanten Ausgangs vermöge den Aufenthalt des Beschwerdeführers ausserhalb der Mauern nicht zu rechtfertigen, da er seine Mutter auch bei einem Besuch in der Strafanstalt treffen könne (pag. 1450 der amtlichen Akten ASMV).