Auch diesen Antrag lehnte die ASMV ab, wieder mit der Begründung, es bestehe Fluchtgefahr bzw. die Gefahr von Geiselnahmen, insbesondere wegen der Anwesenheit der Kinder. Das vorgelegte Programm enthalte keine Angaben, welche die Prüfung der Übersichtlichkeit und Überwachung erlauben würden.