So wurde das erste konkrete Gesuch vom November 2013 – Treffen im Einkaufszentrum mit der «Familie» und Bekannten zum Mittagessen und zum Einkaufen – insbesondere mit der Begründung abgewiesen, es bestehe das Risiko einer Geiselnahme, die Überwachung des Beschwerdeführers könne zudem im Einkaufszentrum während der Vorweihnachtszeit nicht garantiert werden. Dies obwohl viele der früher bereits erfolgten Ausflüge in diesem Rahmen stattgefunden haben und die POM in ihrem Entscheid vom 24. Juni 2013 (pag. 1179 der amtlichen Akten ASMV) festgehalten hat, der Besuch eines Einkaufszentrums sei nicht per se auszuschliessen. Einer internen Email in den Akten der ASMV ist zu entnehmen, dass