Dem Beschwerdeführer wurden in der Zeit vom 31. Mai 2005 bis 30. Juni 2011 insgesamt einundzwanzig begleitete Beziehungsurlaube bewilligt (Dauer je vier bis sechs Stunden; grösstenteils Treffen mit Familie und Bekannten in einem Einkaufszentrum, wobei jeweils zu Mittag gegessen und Einkäufe getätigt wurden), anlässlich derer er sich unbestrittenermassen absolut korrekt verhielt (vgl. amtliche Akten ASMV pag. 889 ff. sowie die Stellungnahme der Strafanstalt D.________ in pag. 31 der amtlichen Akten POM). […] Letztendlich ist die Rechtslage nach dem Gesagten nach wie vor dieselbe wie im Januar 2011.