2. Es sei der am 21.07.2015 von Herrn A.________ beantragte Urlaub zwecks Treffen mit der Mutter zu bewilligen bzw. es sei festzustellen, dass dieser Urlaub zu Unrecht nicht bewilligt wurde. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. gesetzliche MWST) zu Lasten der Vorinstanz.» Zudem beantragte der Beschwerdeführer, es sei ihm die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihm in der Person der Unterzeichneten eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu gewähren (pag. 3).