3. Am 23. Februar 2016 erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der POM und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): «1. Die Verfügung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vom 13.08.2015 und der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 22.01.2016 seien aufzuheben. 2. Es sei der am 21.07.2015 von Herrn A.___