1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise (ab 2010) bandenmässig qualifiziert mit C.________ und gewerbsmässig qualifiziert begangen in der Zeit von ca. 2003 bis 26.04.2013 in Biel durch Veräusserung von mind. 5‘790 Gramm Marihuana an verschiedene Abnehmer (AKS A, Ziff. 1.1.1.), 2. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 26.04.2013 in Biel durch Besitz und Anstalten treffen zur Veräusserung einer unbekannten Menge MDMA (RHG 95%) (AKS A, Ziff. 1.8.) und unter Einbezug der in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche hiervor sowie in Anwendung der Artikel