1. zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 7‘650.00. Davon sind 22 Tagessätze zu bezahlen. Bei 23 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 23 IV. 1. das Rückversetzungsverfahren gegen A.________ eingestellt wurde (Art. 84 Abs. 4 StGB);