18. Verletzung Beschleunigungsgebot Die Verteidigung rügte vor oberer Instanz eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und macht unter diesem Titel eine weitere Reduktion der Strafe geltend. Die Kammer erachtet vorliegend das Beschleunigungsgebot nicht als verletzt. Die Untersuchung gegen den Beschuldigten wurde am 27. April 2013 eröffnet (pag. 1), und am 14. März 2014 auf weitere Straftaten ausgedehnt (pag. 2). Die Staatsan-