Der Beschuldigte ist auch gemäss aktuellem Strafregisterauszug nicht einschlägig vorbestraft, hingegen wurde er am 4. August 2016 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland der Beschimpfung und Drohung schuldig gesprochen (pag. 1057). Dem Leumundsbericht kann entnommen werden, dass der Schuldspruch aus einer Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Exfrau resultiert (pag. 1054). Das Vorleben des Beschuldigten ist insgesamt neutral zu werten. 17.2 Verhalten im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren eher nicht kooperativ verhalten, Reue und Einsicht waren keine ersichtlich.