17. Täterkomponenten 17.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 987, S. 57 der Entscheidbegründung). Der Beschuldigte arbeitet zurzeit als selbstständiger Standmonteur (pag. 1054). Der Beschuldigte ist auch gemäss aktuellem Strafregisterauszug nicht einschlägig vorbestraft, hingegen wurde er am 4. August 2016 von der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland der Beschimpfung und Drohung schuldig gesprochen (pag.