16 einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen zudem in engem Zusammenhang mit den qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, weswegen sich die separate Ausfällung einer Geldstrafe nicht als sachgerecht erweisen würde. 16.2 Objektive Tatkomponenten Der Beschuldigte hat sich der mehrfachen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Die Einsatzstrafe ist daher aufgrund dieser Widerhandlungen, welche zu einer Tatgruppe zusammengefasst werden, angemessen zu erhöhen.