15 15. Einsatzstrafe 15.1 Objektive Tatkomponenten – Ausmass des verschuldeten Erfolgs Der Beschuldigte hat vorliegend gewerbsmässig insgesamt mindestens 11‘390 Gramm Marihuana umgesetzt. Es ist daher von einer erheblichen Menge auszugehen, wobei er während einer sehr langen Zeitdauer von 10 Jahren handelte, womit die Anzahl und Erheblichkeit der getätigten Geschäfte nicht allzu gross gewesen sein dürften. Der durch ihn erzielte Gewinn von CHF 11‘390.00 ist zudem – insbesondere unter Berücksichtigung der langen Deliktsdauer – eher klein.