Diese Strafe ist in Rechtskraft erwachsen, weswegen keine Zusatzstrafe zum neusten Urteil gemäss Strafregisterauszug vom 4. August 2016 (Verurteilung zu einer Geldstrafe) auszusprechen sein wird. Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist die von der Vorinstanz für die Widerhandlungen gegen das AHV-Gesetz, die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum sowie teils die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 1‘000.00.